Exportinformationen zu Quark 2

Exportinformationen – WICHTIG

Quark 2 640, 336 Wärmebildkameras – 60 Hz, 30 Hz

Alle Quark 2 Kameras mit voller Bildrate (60 Hz und 30 Hz) sowie die zugehörigen technischen Daten (mit Ausnahme der für die Veröffentlichung freigegebenen Daten) werden vom US-Handelsministerium (USDOC) hinsichtlich der Ausfuhrzwecke kontrolliert. Eine gültige Ausfuhrgenehmigung muss vor der Ausfuhr, Wiederausfuhr oder Rückübertragung einer Quark 2 Kamera außerhalb der Vereinigten Staaten oder Kanadas beim Handelsministerium der Vereinigten Staaten eingeholt werden. Die Export Control Classification Number (ECCN) für Quark 2 Kameras mit einer Bildrate von 60 Hz oder 30 Hz (NTSC) bzw. 50 Hz oder 25 Hz (PAL) lautet 6A003.b.4.b.

Damit FLIR beim US-Handelsministerium eine gültige Ausfuhrgenehmigung für Wärmebildkameras mit voller Bildrate und einer maximalen Auflösung von 640×512 Pixel oder niedriger beantragen kann, sind zwei Formulare erforderlich: 

  1. Ein Formular BIS-711, Statement of Ultimate Consignee or Purchaser (Endverbleibserklärung), muss vom Empfänger und Endverbraucher ausgefüllt werden. Die für die Ausfuhr zuständigen Mitarbeiter von FLIR leiten das ausgefüllte Formular anschließend an das US-Handelsministerium weiter. Die Ausfuhr, Wiederausfuhr oder Rückübertragung von Tau 2 Kameras oder zugehörigen technischen Daten ohne vorherige Genehmigung der US-Regierung ist nicht gestattet. Jegliche Verbreitung unter Umgehung der US-Gesetzgebung ist untersagt.
  2.  Formular für Transaktionsinformationen von FLIR. Zusätzliche Informationen finden Sie im FLIR-Informationsblatt zum Thema Export

Slow-Rate (< 9 Hz) Quark 2 Wärmebildkameras

Wärmebildkameras mit Bildraten von weniger als 9 Hz (auch „Slow-Video“ genannt) dürfen ohne Ausfuhrgenehmigung aus den Vereinigten Staaten exportiert werden, außer in bestimmte sanktionierte Länder: Zu diesen Ländern gehören Kuba, der Iran, Nordkorea, Syrien, die autonome Republik Krim (Ukraine) und der russische Industriesektor.

Slow-Video-Wärmebildkameras dürfen nicht für militärische Anwendungen verwendet werden. Seit 2017 verlangt die US-Regierung, dass Abnehmer von Wärmebildkameras mit einer Bildrate von < 9 Hz eine Erklärung zur nichtmilitärischen Endverwendung abgeben. Die Export Control Classification Number (ECCN) für Slow-Video-Wärmebildkameras lautet 6A993.

Allgemeines

FLIR beschäftigt ein Team von Trade-Compliance-Experten, das sich mit den außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen auskennt und unseren Kunden bei Fragen und Problemen rund um das Thema Export gerne beratend zur Seite steht. Wenn FLIR eine Kamera an einen Kunden in den Vereinigten Staaten liefert und dieser Kunde die Ausfuhr oder Wiederausfuhr dieser FLIR-Kamera aus den Vereinigten Staaten beabsichtigt – sei es als eigenständiges Produkt oder als Bestandteil eines anderen Produkts – liegt es in der Verantwortung des Kunden, die erforderliche Ausfuhrgenehmigung bei der zuständigen Behörde der US-Regierung zu beantragen. Jegliche Verbreitung unter Umgehung der US-Gesetzgebung ist untersagt.

Die den Export von Wärmebildkameras betreffenden Ausfuhrbestimmungen wurden von der US-Regierung erlassen. Um die Einhaltung dieser Bestimmungen durch FLIR zu gewährleisten, muss FLIR seinerseits sicherstellen, dass unsere Kunden diese Bestimmungen ebenfalls berücksichtigen.

Bei Fragen oder Bedenken bezüglich der Exportauflagen für OEM-Wärmebildprodukte von FLIR wenden Sie sich bitte an: exportquestions@flir.com

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